Elternvertretung

Das Fridericianum zeichnet sich seit vielen Jahren durch eine sehr engagierte Elternschaft aus, die in Zusammenarbeit mit Lehrern und Schülern nicht nur Veränderungen begleitet, sondern auch viele Entwicklungen angestoßen und gefördert hat. So gehen z.B. der Adventsbasar oder die Spendenaktion zur Finanzierung der Klassen- und Studienfahrten auf Initiativen der Eltern zurück. Wir sind fest davon überzeugt, dass das Lernen und das Leben an der Schule nur gemeinsam gelingen kann!

Um diese Tradition erfolgreich fortführen zu können, sind wir, ist die Schule, auf IHRE Mitarbeit, IHR Engagement, IHRE Ideen angewiesen.

 

Wie können sich Eltern am Schulleben beteiligen?

Alle Eltern haben die Möglichkeit zur Mitgestaltung des Schullebens, so wie es ihren Interessen und Neigungen entspricht und sie zeitlich verfügbar sind.
Jederzeit können die Eltern über ihre Vertreter Anregungen vorbringen und Wünsche äußern sowie sich in spezielle Projekte und Arbeitskreise einbringen. Ein konkretes Beispiel für die Mitwirkung von Eltern findet sich in der Schulprogrammgruppe, die das Leitbild des Fridericianum vorbereitet hat. Auch der Förderverein ist auf das Engagement der Eltern angewiesen. Schließlich ist bei außerschulischen Veranstaltungen und Aktivitäten die Mitwirkung von Eltern oft von entscheidender Bedeutung, sei es als Begleitung bei Klassenfahrten oder Ausflügen oder als Hilfe bei Klassen- und Schulfesten.
Für alle Eltern werden regelmäßig verschiedenen Informationsveranstaltungen und Vorträge von der Schule angeboten, die vor allem als Entscheidungshilfe vor der Wahl von Fremdsprachen und vor dem Eintritt in die Oberstufe dienen.
Bei Bedarf gibt es Elternbriefe der Schulleitung und/oder des Schulelternrats-Vorstands für alle Eltern mit Terminen, aktuellen Berichten und Informationen. Darüber hinaus dient diese Homepage der Information der Eltern über aktuelle Ereignisse im Schulleben.

 

Regelmäßige Veranstaltungen

  • erster Elternabend aller Klassen etwa drei Wochen nach Schuljahresbeginn
  • zweiter Elternabend aller Klassen im Frühjahr
  • Elternsprechtag im November
  • Information zur Wahl der 3. Fremdsprache oder des Wahlpflichtunterrichts für Eltern der Klassen 7
  • Information zur Oberstufe für Eltern der Klassen 10
  • Tag der offenen Tür im Januar

 

In der Klasse oder Jahrgangsstufe

Die Eltern einer Klasse oder Jahrgangsstufe bilden die Elternversammlung. Sie wählen auf dem ersten Elternabend aus ihrer Mitte mindestens fünf Eltern in die Elternvertretung. Diese bestimmt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und seinen Stellvertreter. Die Elternvertretung kümmert sich um die Belange der Klasse und trifft sich regelmäßig mit dem Klassenlehrer. Der Vorsitzende der Elternvertretung ist zugleich Vorsitzender der Elternversammlung, er beruft in Absprache mit dem Klassenlehrer Elternabende ein, ist Ansprechpartner für Wünsche und Anregungen aus der Elternschaft und vertritt die Eltern gegenüber der Schulleitung.
Die Elternvertretung bestimmt auch einen Elternvertreter als Mitglied der Klassenkonferenz. Die Klassenkonferenz besteht unter Leitung des Klassenlehrers aus allen Lehrern der Klasse, dem Elternvertreter und dem Klassensprecher. Sie tagt mindestens einmal im Schuljahr und bespricht alle wichtigen Angelegenheiten der Klasse, insbesondere auch bei konkreten Problemfällen und bei der Notwendigkeit, disziplinarisch auf Schüler einzuwirken. Alle Mitglieder der Klassenkonferenz sind daher nach Schulgesetz zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet.

 

In der Schule insgesamt

Der Schulelternrat wird von den Vorsitzenden der Klassenelternräte gebildet. Er tagt zweimal jährlich und wählt in seiner ersten Sitzung seinen Vorstand. Die Schulleitung berichtet dem Schulelternrat regelmäßig über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule.
Der Schulelternrat entsendet auch Elternvertreter in die Fachschaftskonferenzen. Dort beraten und entscheiden alle Lehrer eines Faches über alle fachspezifischen Fragen wie etwa die Einführung neuer Schulbücher.
Der Vorstand des Schulelternrates koordiniert die Elternmitwirkung an der Schule. Er trifft sich etwa alle sechs Wochen und bereitet die Schulkonferenzen vor. Daneben führt er regelmäßige Gespräche mit der Schulleitung und tauscht sich mit der Schülervertretung aus.
In der Schulkonferenz werden alle wichtigen Angelegenheiten, die die gesamte Schule betreffen, besprochen und bei Bedarf entschieden. Die Elternvertreter für das aktuelle Schuljahr sind auf dieser Seite zu finden.

 

In der Stadt Schwerin

Der Vorstand des Schulelternrates entsendet ein Mitglied in den Stadtelternrat der Stadt Schwerin. Dort werden alle schulübergreifenden Angelegenheiten besprochen wie auch der Informationsaustausch zwischen den Schulelternräten und mit der Stadt Schwerin als Schulträger sichergestellt. Der Stadtelternrat wiederum entsendet Mitglieder in den Landeselternrat Mecklenburg-Vorpommern.